Regelung gilt vorerst bis zum 18. Januar 2021
Die Stadt Kölleda möchte auf Grund, der wieder in den Fokus rückenden Alarmierung und Verständigung der Bevölkerung im Brand-, Katastrophen- und Zivilschutzfall die vorhandenen Sirenen ertüchtigen bzw. in der Kernstadt die Standorte ausbauen. Dies wird, soweit die finanziellen Mittel in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen, Stück für Stück umgesetzt. Ein erster Schritt ist die Umrüstung der Sirene auf dem Markt 24 in Kölleda. Diese wurde in den letzten Tagen von Handauslösung auf Funkauslösung umgerüstet. - weitere Informationen finden Sie im angefügten Dokument
Schulen in der VG müssen wegen Corona vorläufig schließen
Neuausweisung des seit 2004 bestehenden Naturschutzgebietes "Hohe Schrecke"
Aufgrund der Dynamik des Covid-19-Infektionsgeschehens ist der Landkreis Sömmerda laut Robert-Koch-Institut seit dem 18. Oktober 2020, 0.00 Uhr Risikogebiet, da der Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschritten wurde. Aus diesem Grund hat der Landkreis mit Wirkung zum 21. Oktober 2020 eine neue Allgemeinverfügung zur Begrenzung der Teilnehmerzahl an Veranstaltungen als regionale Anpassung an das Corona-Infektionsgeschehen (Pdf) erlassen. Die Allgemeinverfügung zu coronabedingten Einschränkungen vom 15. Oktober 2020 tritt damit außer Kraft. Diese Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 13. November 2020 und ist u.a. auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-soemmerda.de veröffentlicht.
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